Muss sich der Pflegebedürftige bei der Pflegekasse melden?

Nein. Alle, die schon heute pflegebedürftig sind und Leistungen beziehen, müssen keinen Antrag auf Neubegutachtung stellen. Die Überleitung erfolgt automatisch. Sollte aber jemand bis Ende des Jahres keinen Überleitungsbescheid bekommen haben, sollte er sich spätestens in den ersten Januartagen bei seiner Pflegekasse melden.

„Natürlich können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch einen Antrag auf Neubegutachtung stellen. Das ist dann sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und deshalb mehr pflegerische Unterstützung benötigt wird“, sagt Gesundheitsminister Hermann.

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