Sind die Leistungen geringer als vorher?

Nein. Es gilt Bestandsschutz. Im Gegenteil: Pflegebedürftige werden grundsätzlich besser eingestuft. Solche mit körperlichen Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad. Pflegebedürftige mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz etwa wegen Demenzerkrankung werden zwei Pflegegrade höher eingestuft.

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