Wer sollte also gleich Anfang 2017 einen Antrag stellen?

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wie Demenzkranke oder ihre Angehörigen, sofern sie dies nicht schon getan haben. Denn für sie erhöht sich mit der zum 1. Januar startenden zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II „die Chance, zumindest in den Pflegegrad 1 zu kommen“. Darauf machte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), Peter Pick, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur aufmerksam. Das gelte auch für Menschen, die absehbar nur einen geringen Unterstützungsbedarf haben.

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