Mache die Dinge so einfach wie möglich – aber nicht einfacher

(Albert Einstein)

pflegefachzentrum_einfach-01

KOSTEN DER TAGESPFLEGE

Welche Kosten entstehen für eine Tagespflege ?

Zunächst vorweg: für Menschen mit einer Pflegestufe (ab 01.01.2017: Pflegegrad) gibt es ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil)finanziert werden können. Es beträgt ab 01.01.2017 für

  • den Pflegegrad 2:                689,00 €
  • den Pflegegrad 3:               1298,00 €
  • den Pflegegrad 4:               1612,00 €
  • den Pflegegrad 5:               1995,00 €

Welche Kosten entstehen für eine Tagespflege ?

Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden, nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.

DIE KOSTEN DER TAGESPFLEGE SETZEN SICH AUS VERSCHIEDENEN KOMPONENTEN ZUSAMMEN

  • Entgelt für die pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird. Dieser Posten wird bis zur individuellen Obergrenze des Budgets (siehe oben) von den Pflegekassen bezahlt. Für unsere Tagespflege betragen die Sätze
        bei Pflegegrad 1:    17,04 Euro pro Tag
        bei Pflegegrad 2:    21,85 Euro pro Tag
        bei Pflegegrad 3:    26,22 Euro pro Tag
          bei Pflegegrad 4:    30,59 Euro pro Ta
          bei Pflegegrad 5:    32,78 Euro pro Tag
  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: schließt die Mahlzeiten, die laufenden Kosten der Räume und die hauswirtschaftliche Versorgung ein und muss vom Tagespflegegast selbst getragen werden. Dieser Kostenbestandteil beträgt bei unserer Tagespflege für die Unterkunft 9,07 Euro pro Tag und für die Verpflegung 6,99 Euro pro Tag in allen Pflegegraden.
  • Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege (Investitionskosten). Dieser Betrag wird derzeit durch die Kommune finanziert, in der der Tagespflegegast lebt.
  • Entgelt für den Fahrdienst, wenn der Transport zur Tagespflege und von dort nach Hause nicht alleine oder durch Angehörige erfolgt. Auch dieser Betrag wird (anteilig) mit der Pflegekasse direkt abgerechnet. Er beträgt für unsere Tagespflege 12 Euro pro Fahrt bei einer Entfernung von bis zu 5 km, 15 Euro pro Fahrt bei einer Entfernung von bis zu 10 km und 18 Euro pro Fahrt bei einer Entfernung von bis zu 15 km. Für den Rollstuhltransport fallt eine zusätzliche Pauschale von 5 Euro pro Tag an.

Wir beraten Sie gerne persönlich, bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause, so dass Sie sich einen Eindruck von den Kosten und den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegeversicherung verschaffen können.

Die Pflegestärkungsgesetze

pflegestrkungsgesetz
Alle Leistungen zum nachlesen
Kontaktieren Sie uns !

Sollten Sie Fragen haben dann sprechen Sie uns an.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner